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Schenkung mit Nießbrauch

Glossar
| 9. November 2025
Schenkung mit Nießbrauch

Die Schenkung mit Nießbrauch ist ein Vorgang, bei dem eine Person ihr Eigentum beispielsweise in Form einer Immobilie an eine andere Person überträgt und sich das Nießbrauchrecht vorbehält. Das Nießbrauchrecht gibt dem Schenker die Möglichkeit, weiterhin einen Nutzen aus dem Eigentum zu ziehen, wie Mieteinnahmen aus der Immobilie zu erhalten. Außerdem ermöglicht es dem Schenker, dass dieser die Immobilie bewohnen darf, obwohl die Eigentumsrechte auf den Beschenkten übertragen wurden.

Inhaltsverzeichnis

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    Anwendungsbereiche

    Diese besondere Form der Schenkung wird vor allem im familiären Bereich bei der Übertragung von Immobilien eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine frühzeitige Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, sodass der Schenker weiterhin in den Genuss des Vermögens kommt. Dies geschieht insbesondere bei Immobilien, indem der Schenker die Immobilie auf den künftigen Erben überträgt und sich das Wohnrecht vorbehält.

     

    Rechtliche Aspekte

    Damit eine Schenkung mit Nießbrauch gültig ist, müssen bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sein:

     

    • Eindeutige Vereinbarung: Im Schenkungsvertrag müssen die Bedingungen des Nießbrauchs eindeutig festgelegt sein.

    • Eigentumsübertragung: Das Eigentum muss auf den Beschenkten übergehen.

    • Nießbrauchsrecht: Der Schenker behält das Recht, weiterhin Nutzen aus dem Eigentum zu ziehen, zum Beispiel durch Mieteinnahmen.

    • Unwiderruflichkeit: Die Schenkung kann nur aus schwerwiegenden Gründen widerrufen werden.

     

    Formen

    Der Nießbrauch kann laut Bürgerlichen Gesetzbuch in verschiedenen Formen auftreten, wobei ein umfassendes Nutzungsrecht und lebenslanges Wohnrecht die bekanntesten sind. Diese Rechtsformen müssen durch eine notarielle Beurkundung festgelegt werden und ermöglichen dem Berechtigten, die erzielte Miete zu vereinnahmen oder das Objekt ohne laufende Kosten selbst zu nutzen. Zudem gibt es weitere Nießbrauchsformen:

     

    • Lebenslanger Nießbrauch: Das Nießbrauchsrecht des Schenkers gilt bis zu seinem Lebensende.

    • Befristeter Nießbrauch: Der Nießbrauch ist zeitlich begrenzt.

    • Teilweiser Nießbrauch: Nur bestimmte Nutzungen sind mit dem Nießbrauchsrecht enthalten. So wird beispielsweise das Wohnrecht auf nur einen Teil der Immobilie festgelegt.  

     

    Steuerliche Aspekte

    Durch die Schenkung mit Nießbrauch können steuerliche Vorteile wie zum Beispiel durch einen steuerlichen Freibetrag einhergehen, da der Wert des Nießbrauchs vom Schenkungswert subtrahiert wird. Der Nießbrauch im Rahmen der verschenkten Immobilie erlaubt dem bisherigen Eigentümer nach der gesetzlichen Vorgabe weiterhin, die jährlichen Mieteinnahmen zu erzielen, was besonders bei der Abdeckung von laufenden Kosten hilfreich sein kann. Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen, die eine lebzeitige Übertragung mit sich bringt, bleibt durch die individuelle Regelung des Nießbrauchs die persönliche Nutzung der Immobilie gesichert. Allerdings können auch Nachteile entstehen, insbesondere wenn die gesetzlichen Regelungen oder die persönliche Situation des Schenkers eine flexible Handhabung erfordern.

     

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist eine Schenkung mit Nießbrauch?

    Schenkungen zu Lebzeiten sind eine Form, bei der ein Schenker Eigentum an einen Beschenkten überträgt, allerdings weiterhin Nutzen aus dem Eigentum ziehen kann und das Nutzungsrecht der Immobilie beibehält.

     

    Wo wird die Schenkung mit Nießbrauch angewendet?

    Besonders im familiären Rahmen ist diese Schenkungsart bei Immobilien weit verbreitet, wobei frühzeitig Immobilienvermögen an die zukünftigen Erben übergeht.

     

    Welche Rechte hat der Schenker bei einer Schenkung mit Nießbrauch?

    Der Schenker behält das Recht, Nutzen aus dem Eigentum zu ziehen, wie Mieteinnahmen oder das Wohnrecht einer Immobilie.

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