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Provision

Glossar
| 9. November 2025
Provision

Die Provision ist im Immobilienbereich eine Vergütung für die Vermittlung von Geschäften oder den Abschluss von Verträgen. Ein Handelsvertreter oder Makler erhält sie üblicherweise in Form einer Zahlung für die Tätigkeit bei der Vermittlung eines Immobilienkaufs- oder Verkaufs sowie für andere Vertragsabschlüsse.

Inhaltsverzeichnis

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    Provisionsanspruch

    Sobald ein Handelsvertreter eines Geschäfts einen erfolgreichen Vertragsabschluss verzeichnet, können Provisionsansprüche entstehen. Die Provisionshöhe wird hierbei vertraglich zwischen Makler und Auftraggeber festgehalten und orientiert sich meistens prozentual am Wert des vermittelten Geschäfts. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind, definieren den Anspruch auf Provision oft sehr genau und stellen sicher, dass die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie oder für andere bestimmte Leistungen angemessen ist.

     

    Zweck

    Eine provisorische Leistung soll einen finanziellen Anreiz oder eine Entlohnung für die Dienstleistung des Handelsvertreters darstellen und wird nach der Erfüllung der vereinbarten Vertragsbedingungen fällig. Dabei ist eine angemessene Provision oft als fester Betrag definiert, der bei erbrachter Leistung des Vertreters honoriert wird und nach erfolgreichem Abschluss des bestehenden Vertrags zur Auszahlung kommt. Diese einmalige Zahlung motiviert den Handelsvertreter, seine Tätigkeit im Sinne des Auftraggebers bestmöglich auszuführen und fördert die nachhaltige Geschäftsbeziehung.

     

    Anwendungsbereiche

    Auf dem Immobilienmarkt erfordert die Tätigkeit eines Maklers oft den vermittelten Immobilienvertrag, der nach erbrachter Leistung und erfolgreichem Abschluss zur Entlohnung führt. Dabei sind die Details des Vertrags wesentlich, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu definieren und ausstehende Zahlungen zu regeln. So kommen Provisionen in Zusammenhang mit folgenden Bereichen zur Anwendung:

     

    • Immobilienmakler: Bei der Vermittlung von erfolgreichen Immobilienverkäufen erhalten Makler in der Regel einen finanziellen Betrag, der sich prozentual am Verkaufswert der Immobilie orientiert.

    • Versicherungen: Versicherungsvertreter bekommen in der Regel eine Provisionszahlung für den Verkauf oder die Vermittlung von Versicherungspolice.

    • Finanzdienstleistungen: Finanzberater können für die Vermittlung bestimmter Finanzprodukte Provisionsansprüche erhalten.

    • Handelsgeschäfte: Für Handelsgeschäfte bestehen für Vertriebsmitarbeiter häufig Provisionsansprüche für den erfolgreichen Verkauf von Produkten.

     

    Steuerrechtliche Aspekte

    Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass erhaltene Provisionen für Privatpersonen einkommensteuerpflichtig sind, da diese das Einkommen erhöhen. Geleistete Gebühren können von dem Auftraggeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sollte ein erfolgreicher Abschluss zustande kommen, muss der vermittelte Immobilienvertrag spezifische steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen. Sowohl für den Auftraggeber als auch für den Makler sind die Details des Vertrags entscheidend, um korrekte Angaben in ihrer Steuererklärung zu machen und mögliche steuerliche Vorteile durch den bestehenden Vertrag zu nutzen.

     

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Provision beim Immobilienverkauf?

    Die Provisionshöhe ist je nach Geschäftsart und den spezifischen Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber unterschiedlich. Bei Immobilienverkäufen richtet sie sich prozentual an den Verkaufswert der Immobilie. Der Prozentsatz liegt häufig zwischen 3 und 8 % des Kaufpreises.

     

    Wer zahlt die Provision bei Immobiliengeschäften?

    Sie wird in der Regel vom Verkäufer der Immobilie bezahlt. Hier kommt es allerdings auf die individuelle Vereinbarung zwischen Makler, Verkäufer und Käufer an. In manchen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provisionszahlung.

     

    Wann muss die Provision gezahlt werden?

    Nach Abschluss des vermittelten Geschäfts bzw. nach Unterzeichnung des Kaufvertrags bestehen die vereinbarten Provisionsansprüche des Handelsvertreters oder Maklers. 

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