Zum Inhalt springen

Möglichkeiten prüfen

Nutzungsentgelt

Glossar
| 9. November 2025
Nutzungsentgelt

Unter dem Nutzungsentgelt versteht man im Immobilien- und Finanzbereich eine Zahlung für die zeitliche Überlassung oder Nutzung einer Sache oder eines Rechts. Der Nutzer zahlt dabei für den Gebrauch einer fremden Sache einen festgelegten Betrag in Form eines Nutzungsentgelts an den Eigentümer.  Das Recht der Nutzung ist hierbei an die Zahlung des Nutzungsentgelt geknüpft. Wird das Nutzungsentgelt nicht mehr gezahlt, erlischt das Nutzungsrecht nach einer festgelegten Frist.

Inhaltsverzeichnis

    Jetzt mithilfe Ihrer Immobilie große
    Träume verwirklichen!

    Lassen Sie sich unverbindlich beraten oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon

    Teilverkauf

    Im Modell des Teilverkaufs kann ein Immobilieneigentümer einen Anteil der eigenen Immobilie verkaufen und, aufgrund eines Nießbrauchrechts, weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben. Für das spezifische Nutzungsrecht, auch Nießbrauchrecht genannt, zahlt der Immobilieneigentümer in der Regel ein Nutzungsentgelt. Den verkauften Anteil kann der Immobilieneigentümer wieder zurückkaufen, sodass dieses wieder entfällt.

     

    Berechnungsfaktoren

    Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus verschiedenen Faktoren, wie Zeitraum der Nutzung, Wert der Sache oder des Rechts und der Marktkonditionen. Die Höhe des Entgelts wird in der Regel in Euro vertraglich festgehalten und kann als fester Betrag oder variable Rate vereinbart werden.

     

    Rechtliche Aspekte

    Das Entgelt muss, nachdem das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wurde, vertraglich festgehalten werden, sowie dessen Höhe in Euro und die Zahlungsmodalität. Der Vertrag regelt außerdem die Fälligkeit und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der vertraglichen Rahmenbedingungen. Im Falle der entgeltlichen Nutzung sind die generierten Einnahmen sowie mögliche negative Einnahmen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Bedeutung.

     

    Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt und Folgen für das Nutzungsrecht

    Ist ein Nutzungsrecht – wie beim Nießbrauch – an die Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts geknüpft, kann dieses Recht bei anhaltender Nichtzahlung rechtlich erlöschen.

    Beim Immobilien-Teilverkauf erhält der Verkäufer ein Nießbrauchrecht für den veräußerten Anteil und zahlt dafür ein vertraglich festgelegtes Nutzungsentgelt. Dieses sichert ihm die fortlaufende Nutzung seiner Immobilie – etwa durch eigenes Wohnen oder Vermietung.

    Bleibt das Nutzungsentgelt aus, versenden wir zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung. Erfolgt über einen Zeitraum von drei Monaten keine Zahlung, beginnt eine vertraglich vorgesehene Nachfrist von weiteren drei Monaten. Erfolgt auch dann kein Ausgleich, kann das Nießbrauchrecht erlöschen.

    Ein solcher Schritt ist jedoch immer die letzte Maßnahme. Unser Ziel ist es, mit unseren Teilverkäufern frühzeitig in den Dialog zu gehen und gemeinsam eine Lösung zu finden – zum Beispiel durch Ratenzahlungen, Stundung oder andere individuelle Vereinbarungen.

     

     

     

    Häufig gestellte Fragen

     

    Was genau versteht man unter einem Nutzungsentgelt?

    Ein Entgelt zur berechtigten Nutzung einer Sache, beispielsweise einer Immobilie.

     

    In welchen Fällen muss ein Nutzungsentgelt gezahlt werden?

    Es fällt immer dann an, wenn jemand ein Objekt nutzen möchte, ohne rechtmäßiger Eigentümer der gesamten Sache zu sein. Es dient als vertraglich vereinbarter Ausgleich für die Nutzung und kann etwa bei Wohnrecht, Vermietung oder Rückmietmodellen fällig werden.

     

    Wie berechnet sich das Nutzungsentgelt?

    Die Berechnung wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst, wie dem Marktwert, dem Umfang und der Nutzungsdauer, sowie speziellen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.

    Weitere Beiträge