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Miteigentumsanteil

Glossar
| 9. November 2025
Miteigentumsanteil

Miteigentumsanteile bei Immobilien sind ein Konzept, das es mehreren Personen ermöglicht, gemeinsam Eigentümer einer Immobilie zu sein. Dieses Modell des Miteigentums ist weit verbreitet und bietet verschiedene Varianten der Nutzung und Verwaltung von Immobilien, seien es Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Eigentum an Gebäuden und der dazugehörigen Wohnfläche, welche in Bruchteilen, entsprechend den jeweiligen Miteigentumsanteilen, aufgeteilt wird. Die Bestimmung dieser Anteile erfolgt häufig mittels einer beglaubigten Teilungserklärung, die als rechtliche Grundlage dient und sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum der einzelnen Wohneinheiten festlegt.

Inhaltsverzeichnis

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    Definition

    Miteigentumsanteile repräsentieren den Anteil eines jeden Miteigentümers an einer gemeinsamen Immobilie. Dieses Modell wird oft bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) angewendet, bei denen mehrere Parteien gemeinsam eine Wohnanlage oder ein Gebäude besitzen. Jeder Miteigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamteigentum, der sich aus seiner finanziellen Beteiligung ableitet.

     

    Aufteilung

    Die Aufteilung der Miteigentumsanteile basiert in der Regel auf dem Quadratmeter der Wohnfläche und erfolgt nach dem Wertbeitrag jedes Eigentümers zur Finanzierung der Immobilie, was einen gerechten Verteilerschlüssel für die Verteilung von Kosten und Rechten darstellt. Die Anteile werden üblicherweise in Prozent ausgedrückt und spiegeln das Verhältnis des individuellen Eigentums am gesamten, gemeinschaftlichen Eigentum wider.

     

    Miteigentumsanteil verkaufen

    Der Verkauf eines Miteigentumsanteils bietet Eigentümern die Möglichkeit, Kapital freizusetzen, ohne die gesamte Immobilie zu verkaufen. Dabei wird nur ein Teil des Eigentums an der Immobilie veräußert. Im Falle einer Eigentumswohnung verliert der Verkäufer nach dem Verkauf auch die Nutzungsrechte an der Wohnung. Es sei denn, der neue Besitzer schließt einen Mietvertrag mit dem alten Besichert, der ihm die weitere Nutzung ermöglicht (Rückmietverkauf).

    Wenn Sie eine einzelne Wohnung aus Ihrem Immobilieneigentum verkaufen und weiterhin Teileigentümer bleiben, ist es wichtig, den Miteigentumsanteil genau zu bestimmen und eine klare vertragliche Regelung zu treffen, um Rechte und Pflichten zwischen den Miteigentümern festzulegen.

    Häufig wird eine Miteigentümervereinbarung abgeschlossen, die Themen wie Verwaltung, Kostenverteilung und Entscheidungsprozesse regelt. Der Verkauf eines Miteigentumsanteils kann finanzielle Flexibilität schaffen, erfordert aber auch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung, um spätere Konflikte zu vermeiden.

     

     

    Miteigentumsanteil beim Teilverkauf einer Immobilie

    Der Teilverkauf ist eine interessante Option für Immobilieneigentümer, die Kapital freisetzen möchten, ohne die Immobilie komplett zu verkaufen. Dabei verkauft der Eigentümer einen Teil seines Miteigentumsanteils an einen Teilverkaufsanbieter, behält aber weiterhin das Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie und kann in der Immobilie wohnen bleiben.

     

    Beim Teilverkauf wird der genaue Miteigentumsanteil, der veräußert wird, vertraglich festgelegt. Beispielsweise verkauft der Eigentümer 30 Prozent seines Anteils und behält 70 Prozent. Damit teilt sich das Eigentum künftig auf mehrere Miteigentümer auf.

    Im Unterschied zu anderen Wohnungseigentumsgemeinschaften hat der neue Miteigentümer kein Interesse an der Nutzung der Immobilie und überlässt diese zu 100 % weiterhin dem Teilverkäufer. Hierfür wird ein Nießbrauchrecht zu Gunsten des Teilverkäufers im Grundbuch eingetragen.

     

    Um die Rechte und Pflichten klar zu regeln, schließen die Beteiligten eine Miteigentümervereinbarung ab. Diese regelt beispielsweise:

    • Nutzung und Verwaltung der Immobilie

    • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten

    • Verkauf oder Weitergabe des Anteils

    • Entscheidungsprozesse

     

    Die Miteigentümervereinbarung sorgt für Transparenz und verhindert Konflikte zwischen den Eigentümern.

     

     

    Fazit

    Der Miteigentumsanteil ist ein zentraler Begriff im Immobilienrecht und bestimmt, wer welche Rechte und Pflichten am Gemeinschaftseigentum hat. Gerade bei Eigentumswohnungen ist die genaue Kenntnis des Anteils wichtig, um Kosten, Stimmrechte und Nutzungsrechte zu verstehen.

    Beim Teilverkauf einer Immobilie eröffnet der gezielte Verkauf von Miteigentumsanteilen neue finanzielle Möglichkeiten. Eine klare vertragliche Regelung über die Miteigentümervereinbarung ist hierbei unverzichtbar, um die Verwaltung fair und transparent zu gestalten.

     

     

    Häufig gestellte Fragen

     

    Was sind Miteigentumsanteile bei Immobilien?

    Miteigentumsanteile repräsentieren den prozentualen Anteil, den jeder Eigentümer an einer gemeinsamen Immobilie besitzt. Dieses Modell ermöglicht es mehreren Parteien, gemeinsam Eigentümer zu sein.

     

    Wie werden Miteigentumsanteile berechnet?

    Die Berechnung der Miteigentumsanteile erfolgt in der Regel basierend auf dem finanziellen Beitrag jedes Eigentümers zur Finanzierung der Immobilie. Dieser Beitrag bestimmt den prozentualen Anteil am Gesamtwert der Immobilie.

     

    Welche Vorteile bieten Miteigentumsanteile?

    Miteigentumsanteile ermöglichen es mehreren Personen, gemeinsam in den Besitz einer Immobilie zu sein. So ist es auch möglich, einen Miteigentumsanteil zu verkaufen (beispielsweise Teilverkauf).

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