Zum Inhalt springen

Möglichkeiten prüfen

Kaufpreisfälligkeit: Wann der Kaufpreis bei Immobilien wirklich gezahlt wird

Glossar
| 5. November 2025
Kaufpreisfälligkeit: Wann der Kaufpreis bei Immobilien wirklich gezahlt wird

Wer eine Immobilie verkauft oder einen Teilverkauf plant, denkt häufig, dass mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag auch der Kaufpreis sofort ausgezahlt wird. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der tatsächliche Zahlungszeitpunkt ist im Immobilienrecht klar geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Moment wird Kaufpreisfälligkeit genannt – und ist ein zentraler Meilenstein in jedem Verkaufsprozess.

In diesem Artikel erklären wir, was die Kaufpreisfälligkeit genau bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum sie für Eigentümer so wichtig ist.

Inhaltsverzeichnis

    Jetzt mithilfe Ihrer Immobilie große
    Träume verwirklichen!

    Lassen Sie sich unverbindlich beraten oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon

    Was bedeutet Kaufpreisfälligkeit?

    Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie rechtlich verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Sie tritt nicht automatisch mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ein. Stattdessen müssen vorab bestimmte vertraglich festgelegte Bedingungen erfüllt sein.

    Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung per Post versendet hat und der Käufer dieser erhalten hat, beginnt die vertraglich vereinbarte Frist zur Kaufpreiszahlung – meist 10 bis 14 Tage.

     

    Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit

    Die Kaufpreisfälligkeit setzt in der Regel voraus, dass:

    • eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen ist,

    • alle notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen (z. B. Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden, Negativerklärungen, Vorkaufsrechtsverzichte),

    • keine Eintragungen im Grundbuch vorhanden sind, die dem Verkauf entgegenstehen,

    • und der Notar alle Voraussetzungen geprüft und die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer versendet hat.

    Erst nach Erhalt dieser Mitteilung beginnt die Frist zur Zahlung – der sogenannte Fälligkeitstermin.

     

    Welche Rolle spielt der Notar?

    Der Notar spielt bei der Kaufpreisfälligkeit eine zentrale Rolle. Er überwacht die Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und stellt sicher, dass der Käufer nicht zahlen muss, bevor alle rechtlichen Hürden beseitigt sind. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, versendet der Notar die offizielle Zahlungsaufforderung – also die Fälligkeitsmitteilung. Der Verkäufer erhält diese Information gleichermaßen.

    Diese Mitteilung ist für den Käufer verbindlich. Wird der Kaufpreis nicht fristgerecht überwiesen, gerät der Käufer in Zahlungsverzug – mit der Möglichkeit, Verzugszinsen zu verlangen oder den Vertrag rechtlich weiterzuverfolgen.

     

    Dauer zwischen Notartermin und Kaufpreisfälligkeit

    Da der Notar vor Versand der Kaufpreisfälligkeit die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen prüfen muss, ist er von einigen externen Faktoren abhängig. Diese sind in der Regel:

    • Grundbuchamt: Muss die Auflassungsvormerkung eintragen

    • Gemeinde: Muss auf das Vorkaufsrecht verzichten

    • Finanzierende Banken: Sollte noch eine Grundschuld eingetragen sein muss die Bank zu stimmen, dass diese gelöscht wird, sofern sie zurückgezahlt wurde oder wird.

     

    Gerade bei einem Teilverkauf oder einem Rückmietverkauf ist die Kaufpreisfälligkeit ein wichtiger Aspekt. Viele Eigentümer setzen auf diese Modelle, um im Alter Kapital aus ihrer Immobilie zu lösen – möchten aber auch schnell über den Verkaufserlös verfügen.

    Deshalb wird bei vobahome sichergestellt, dass die notwendigen Schritte zur Kaufpreisfälligkeit zügig und transparent abgewickelt werden. In der Regel muss man aber mit 4-6 Wochen Rechnen zwischen dem Notartermin und der Kaufpreisfälligkeit. Nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises in der Regel innerhalb weniger Werktage.

    Für Eigentümer bedeutet das: Planungssicherheit und zügige Liquidität, ohne rechtliche Unsicherheiten oder langwierige Verzögerungen.

     

    Wichtige Fristen und Zahlungsmodalitäten

    • Nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer 10 bis 14 Tage Zeit, um den Kaufpreis zu überweisen.

    • Die Zahlung erfolgt auf ein im Vertrag festgelegtes Konto – meist direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto.

    • Ist der Käufer im Verzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen geltend machen – in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).

     

    Fazit: Kaufpreisfälligkeit schafft Sicherheit für beide Seiten

    Die Kaufpreisfälligkeit ist ein zentrales Element jeder Immobilientransaktion. Sie stellt sicher, dass der Käufer nicht zu früh zahlen muss – und der Verkäufer nicht zu lange auf sein Geld warten muss. Besonders bei Teilverkaufs- oder Rückmietmodellen ist eine zügige, rechtssichere Abwicklung der Fälligkeitsvoraussetzungen entscheidend für das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden.

    vobahome legt großen Wert auf klare Abläufe und eine schnelle Kaufpreiszahlung – soweit es in unserer Hand liegt - damit Eigentümer schnell und sicher über ihr Kapital verfügen können.

     

     

    FAQ: Häufige Fragen zur Kaufpreisfälligkeit

    1. Wann wird der Kaufpreis bei einem Immobilienverkauf fällig?

    Der Kaufpreis wird fällig, wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung – und der Notar die Fälligkeitsmitteilung versendet hat.

     

    2. Wie lange dauert es von der Vertragsunterzeichnung bis zur Kaufpreiszahlung?

    Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel vergehen 4 bis 6 Wochen zwischen dem Notartermin und der Fälligkeit des Kaufpreises, abhängig von Grundbuchamt, Behörden und Unterlagen.

     

    3. Was passiert, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht pünktlich zahlt?

    Dann gerät er in Zahlungsverzug. Der Verkäufer kann Verzugszinsen fordern oder ggf. rechtliche Schritte einleiten. Die Zahlungspflicht besteht aber weiter.

    Weitere Beiträge