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Grundbuch

Glossar
| 5. November 2025
Grundbuch

Das Grundbuch ist ein zentrales Element im deutschen Immobilienrecht und spielt eine entscheidende Rolle bei der Dokumentation von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken sowie damit verbundenen Rechten und Lasten. Dieses öffentliche Register ist ein Instrument zur Sicherung des Rechtsverkehrs im Grundstücksbereich und bietet Transparenz über Eigentumsverhältnisse

Inhaltsverzeichnis

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    Aufbau des Grundbuchs

    Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt, von denen jede spezifische Informationen enthält.

     

    Erste Abteilung

    In der ersten Abteilung werden grundlegende Angaben zum Grundstück wie Lage, Fläche und Katasterinformationen erfasst. Hier findet sich auch die Eintragung des jeweiligen Grundstückseigentümers, der dort mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift verzeichnet ist.

     

    Zweite Abteilung

    Die zweite Abteilung des Grundbuchs dokumentiert die Rechte und Belastungen, die auf einem Grundstück lasten können. Dies umfasst beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Erbbaurechte oder Wohnungsrechte. Diese Einträge bieten potenziellen Käufern, Gläubigern und anderen Interessierten einen Überblick über bestehende Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks.

     

    Dritte Abteilung

    In der dritten Abteilung werden öffentlich-rechtliche Belastungen und Verfügungsbeschränkungen verzeichnet. Hierzu gehören beispielsweise Vorkaufsrechte, Denkmalschutzauflagen oder Beschränkungen aus städtebaulichen Verträgen. Diese Einträge können erheblichen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks haben und sind somit für potenzielle Erwerber von großer Bedeutung.

     

    Grundbucheintragungen werden von Notaren und Grundbuchämtern vorgenommen. Bei einem Immobilienkauf erstellt der Notar den Kaufvertrag und reicht diesen zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen beim örtlichen Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt trägt dann die neuen Eigentumsverhältnisse und alle weiteren relevanten Informationen ein.

     

    Funktion des Grundbuchs

    Das Grundbuch hat verschiedene Funktionen. Eine Hauptfunktion ist die Sicherung des Rechtsverkehrs. Durch die detaillierte und transparente Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und Belastungen trägt es zur Rechtssicherheit im Immobilienbereich bei. Diese Sicherheit ist nicht nur für die Eigentümer von Bedeutung, sondern auch für Kaufinteressenten, Banken und andere am Grundstücksverkehr Beteiligte. Ein weiterer Zweck des Grundbuchs ist seine Informationsfunktion. Es ermöglicht Interessierten, sich über die genauen Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen eines Grundstücks zu informieren. Dies ist insbesondere für Kaufinteressenten von hoher Relevanz.

     

    Zugang und Einsichtnahme

    Der Zugang zum Grundbuch – ein öffentliches Verzeichnis – ist rechtlich geregelt, um die Privatsphäre zu schützen und gleichzeitig Transparenz zu gewährleisten. Anträge auf Einsicht, wie der Antrag auf Erteilung für einen aktuellen Auszug oder der Antrag auf Löschung für eine alte Grundschuld, müssen beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dieses ist für die im gleichen Bezirk liegenden Grundstücke und für die Eintragungen, wie die Grundschuld im Grundbuch, zuständig.

     

    Für ein bestimmtes Grundstück kann ein Antrag auf Einsicht gestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Zusätzliche Gebühren können anfallen, abhängig vom jeweiligen Geschäftswert der Immobilie und behördliche Genehmigungen, die nach den rechtlichen Vorgaben erforderlich sein können. Die entsprechende Stelle gewährt einen aktuellen Auszug in elektronischer Form oder als Papierdokument, wobei eine amtliche Gebühr für die Bearbeitung der anfallenden Gebühren erhoben wird.

     

    In Ausnahme der Regelung, dass das öffentliche Verzeichnis jedem zugänglich ist, müssen Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Einsichtnahme hilft einem Besitzer, Käufer oder Gläubiger, sich über den Status einer Immobilie zu informieren, sei es im Hinblick auf Verkauf, Kauf oder zur Klärung von Rechtsverhältnissen innerhalb des jeweiligen Bezirks.

     

    Häufig gestellte Fragen

     

    Was ist das Grundbuch?

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen von Grundstücken enthält. Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Belastungen wird in diesem Kataster dokumentiert, sodass es stets auf dem aktuellen Stand ist.

     

    Wie ist das Grundbuch strukturiert?

    Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt: In der ersten Abteilung werden grundlegende Informationen zum Grundstück und seinem Eigentümer festgehalten, während in den weiteren Abteilungen Rechte, Belastungen und öffentlich-rechtliche Einschränkungen dokumentiert sind.

     

    Kann ich persönlich Einsicht in das Grundbuch nehmen?

    Ja, man kann persönlich Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – zum Beispiel als Eigentümer, Kaufinteressent oder Gläubiger. Die Einsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt, häufig nach vorheriger Terminvereinbarung oder über einen Onlinedienst.

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