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Erbbaurecht

Glossar
| 5. November 2025
Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist eine spezielle Form des Grundstücksrechts, das einer Person, dem Erbbauberechtigten, erlaubt, ein Grundstück für eine festgelegte Dauer zu bebauen und zu nutzen, ohne dabei gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks zu sein. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und werden durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer (Verpächter) und dem Erbbauberechtigten (Pächter) festgelegt. Die Laufzeit dieses Rechtsinstituts variiert in der Regel zwischen 50 und 99 Jahren. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit geht das Grundstück in das Eigentum des Verpächters über.

Inhaltsverzeichnis

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    Rechtliche Aspekte

    Das Erbbaurecht wird durch einen schriftlichen Vertrag festgelegt und bedarf der Eintragung im Grundbuch. Ein wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ist der Erbbauzins, den der Erbbauberechtigte an den Erbbaurechtsgeber entrichtet. Dieser kann in der Regel frei vereinbart werden und richtet sich häufig nach dem Bodenwert. Diese regelmäßige Zahlung dient als Gegenleistung für das Nutzungsrecht und stellt eine finanzielle Verpflichtung des Erbbauberechtigten dar. Das Erbbaurecht kann im Laufe der Zeit übertragen oder vererbt werden, wobei der neue Erwerber in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Erbbauberechtigten eintritt.

     

    Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Grundstück nach seinen Bedürfnissen zu bebauen und zu nutzen, solange dies den vertraglichen Vereinbarungen und den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Hierbei eröffnet sich dem Pächter eine gewisse Flexibilität in der Gestaltung des Grundstücks. Neben diesen Rechten trägt der Erbbauberechtigte jedoch auch Verpflichtungen, wie beispielsweise die

    Instandhaltung der Gebäude und die regelmäßige Zahlung des Erbbauzinses an den Verpächter.

     

    Das Erbbaurecht kann auch steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer. Beide Parteien, Verpächter und Erbbauberechtigter, sollten steuerliche Aspekte bei der Ausgestaltung des Vertrags berücksichtigen, um mögliche Vorteile oder Verpflichtungen zu klären.

     

    Kündigung

    Unter bestimmten Bedingungen kann das Erbbaurecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, beispielsweise bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen oder Zahlungsrückständen. Die Kündigung erfolgt jedoch in der Regel durch das Gericht und ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden.

     

    Vergleich mit anderen Eigentumsrechten

    Im Vergleich zu anderen Eigentumsrechten wie dem Nießbrauch oder dem Mietrecht gewährt das Erbbaurecht dem Erbbauberechtigten weitreichendere Rechte, einschließlich des Rechts auf bauliche Veränderungen und der Nutzung des Grundstücks für eine festgesetzte Laufzeit.

     

    Es ist wichtig, die Begriffe Erbbaurecht und Besitz eines errichteten Bauwerks auf einem fremden Grundstück zu unterscheiden. Während beim Erbbaurecht der Erbbauberechtigte Eigentümer des Bauwerks ist, bleibt das Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.

     

    Was geschieht mit der Immobilie nach der Laufzeit?

    Nach der vertraglichen Laufzeit gibt es verschiedene Szenarien, die je nach den im Erbbaurechtsvertrag festgelegten Bedingungen und den gesetzlichen Regelungen eintreten. In der Regel geht die vorhandene Immobilie automatisch an den Grundstückseigentümer (Verpächter) zurück. Der Erbbauberechtigte könnte vertraglich verpflichtet sein, das Grundstück in einem vorab festgelegten Zustand zu übergeben. Alternativ kann der Erbbaurechtsvertrag die Möglichkeit einer Verlängerung vorsehen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es besteht auch die Option, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln. Je nach Vereinbarungen im Vertrag kann die Rückgabe des Grundstücks mit spezifischen Bedingungen verbunden sein, wie etwa dem Rückbau von Gebäuden oder anderen Maßnahmen. In einigen Fällen könnte der Erbbauberechtigte vor Ablauf der Laufzeit das Recht haben, die Immobilie zu verkaufen, wobei der Käufer die Verpflichtungen übernimmt.

     

    Vor- und Nachteile des Erbbaurechts

    Zu den Vorteilen des Erbbaurechts gehören die Möglichkeit, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen. Auch bietet das Erbbaurecht dem Erbbauberechtigten eine gewisse finanzielle Flexibilität durch die Zahlung des Erbbauzinses anstelle eines hohen Kaufpreises. Zu den Nachteilen gehören mögliche Einschränkungen durch die vereinbarte Laufzeit und die Zahlung des Erbbauzinses an den Erbbaurechtsgeber. Es ist daher ratsam, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, bevor die Entscheidung für ein Erbbaurecht getroffen wird.

     

     

    Häufig gestellte Fragen

     

    Kann das Erbbaurecht übertragen oder vererbt werden?

    Das Erbbaurecht kann übertragen oder vererbt werden. Wird das Recht übertragen,

    so tritt der neue Erwerber in alle Rechten und Pflichten des ursprünglichen

    Erbbauberechtigten ein.

     

    Können Vertragsbedingungen im Laufe der Zeit geändert werden?

    Es ist ratsam, vorab zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Vertragsänderungen während der Laufzeit des Erbbaurechts möglich sind. Dies könnte Fragen zur Anpassung des Erbbauzinses oder zu zusätzlichen Nutzungsrechten umfassen.

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