Zum Inhalt springen

Möglichkeiten prüfen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Glossar
| 4. November 2025
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das die baurechtliche Fertigstellung einer Immobilie bestätigt und die einzelnen Wohneinheiten oder Räume auflistet. Sie ist vor allem dann von Bedeutung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gebildet wird, da sie dann die Grundlage für die Zuordnung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nach dem WEG bildet.

Inhaltsverzeichnis

    Jetzt mithilfe Ihrer Immobilie große
    Träume verwirklichen!

    Lassen Sie sich unverbindlich beraten oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon

    Definition

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass eine bestimmte Immobilie, wie eine Wohnung oder ein Gebäude, zum Beispiel feste Wände und einen abschließbaren Zugang aufweist. Sie ist eine formelle Voraussetzung für die Schaffung von Eigentumswohnungen und wird bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt beantragt. Sie bezieht sich auf die individuelle Einheit und definiert das Wohnungseigentum sowie die Rechte an den liegenden Teilen des Gebäudes. Der Antrag auf Erteilung muss in schriftlicher Form und in zweifacher Ausfertigung zusammen mit einem aktuellen Grundbuchauszug eingereicht werden. Die Teilungserklärung muss zudem den Aufteilungsplan eindeutig darstellen und die eigentumsrechtlichen Verhältnisse zwischen den betroffenen Einheiten klar definieren. Zusätzlich zu den gewünschten Ausfertigungen der Bescheinigung kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

     

    Inhalt

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung listet die einzelnen Wohn- oder Gewerbeeinheiten auf, die als abgeschlossen gelten, und ist erforderlich, um ein Gebäude in separate Einheiten aufzuteilen, die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt erhalten. Bei den einzelnen Einheiten kann es sich um Wohnungen, Kellerräume, Dachgeschosse, offene Stellplätze, Garagen oder andere Einheiten handeln. Sie ist Teil der Teilungserklärung, die aus dem Aufteilungsplan und einer Bauzeichnung besteht, in der die Aufteilung des Gebäudes und die Eigentumsverhältnisse dargestellt sind.

     

    Der Aufteilungsplan gibt detailliert Auskunft über das einzelne Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum. Er stellt sicher, dass der Ausbau von Türen, Fenstern usw. oder die Renovierung der Immobilie den geltenden Bauvorschriften entspricht und dass die einzelnen Einheiten unabhängig voneinander genutzt werden können, ohne Beeinträchtigung von fremden Wohnungen oder anderen externen Einflüssen. Der Stellplatz für Fahrzeuge ist ebenfalls in den Unterlagen festgelegt, ebenso wie die spezifischen Rechte und Pflichten im Rahmen des Wohnungseigentums für jede bestimmte Wohnung innerhalb des Gebäudes.

     

    Erteilung durch die Baubehörde

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der zuständigen Baubehörde unter Vorlage von Bauplänen, Grundrissen und sonstigen Unterlagen beantragt. Grundsätzlich gilt sie so lange, wie die Immobilie im abgeschlossenen Zustand bleibt; bei wesentlichen Änderungen der Immobilie kann es erforderlich sein, eine aktualisierte Bescheinigung zu beantragen.

     

    Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel das Vorhandensein von festen Wänden zwischen den einzelnen Einheiten sowie ein abschließbarer Zugang zu den jeweiligen Wohnungen. Zudem ist ein aktueller Grundbuchauszug für jede Eigentumseinheit in den bestehenden Gebäuden erforderlich, um die dingliche Absicherung zu gewährleisten. Die Antragstellung erfolgt durch die zuständige Stelle, die den Aufteilungsplan und andere Unterlagen überprüft, sodass das gesamte Gebäude ordnungsgemäß aufgeteilt ist und die jeweiligen Wohnungen klar markiert sind.

     

    Häufig gestellte Fragen

    Wann wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

    Diese Bescheinigung sollte vorliegen, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegründet wird oder die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen werden.

     

    Welche rechtliche Bedeutung hat die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

    Diese Bescheinigung bildet die rechtliche Grundlage für die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

     

    Was ist der Unterschied zwischen Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung?

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Gebäude als abgeschlossen betrachtet wird, was bedeutet, dass es eigenständige Wohneinheiten gibt und keine weiteren baulichen Veränderungen geplant sind. Die Teilungserklärung hingegen legt die Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte innerhalb einer Immobilie fest, einschließlich der Aufteilung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

    Weitere Beiträge